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BGH, 26.07.1983 - 1 StR 387/83 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anwendbarkeit von § 250 Abs. 1 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs (StGB) bei Benutzung eines Gasrevolvers - Anforderungen an Schusswaffen nach § 250 Abs. 1 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs (StGB)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 06.05.1971 - 4 StR 114/71
Gaspistole - § 244 Abs. 1 Nr. 1 StGB aF, bundeseinheitl. Definition, besondere …
Auszug aus BGH, 26.07.1983 - 1 StR 387/83
Zwar kann auch ein Gasrevolver eine Schußwaffe im Sinn von § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB sein; indessen wird hierbei vorausgesetzt, daß durch einen Lauf Gaspatronen mittels eines Zünd- und Treibsatzes mit der Bewegungsrichtung nach vorn verschossen werden (vgl. BGHSt 24, 136, 139; BGH bei Holtz MDR 1976, 813; BGH NStZ 1981, 301). - BGH, 21.05.1981 - 4 StR 149/81
'untergeladene' Gaspistole - § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB aF, Wegnahme - Herausgabe
Auszug aus BGH, 26.07.1983 - 1 StR 387/83
Zwar kann auch ein Gasrevolver eine Schußwaffe im Sinn von § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB sein; indessen wird hierbei vorausgesetzt, daß durch einen Lauf Gaspatronen mittels eines Zünd- und Treibsatzes mit der Bewegungsrichtung nach vorn verschossen werden (vgl. BGHSt 24, 136, 139; BGH bei Holtz MDR 1976, 813; BGH NStZ 1981, 301). - BGH, 08.09.1982 - 3 StR 241/82
Revisionsrechtliche Verfahrensrüge wegen Ablehnungsgesuchs gegen einen Schöffen - …
Auszug aus BGH, 26.07.1983 - 1 StR 387/83
Es kann nicht ausgeschlossen werden, daß der Tatrichter zu milderen Strafen gelangt wäre, wenn er die Tat rechtlich zutreffend eingeordnet hätte; die Verwendung einer minder gefährlichen Waffe kann ein Indiz für einen weniger starken verbrecherischen Willen des Täters sein (BGH, Beschl. vom 8.9.1982 - 3 StR 241/82 - bei Holtz MDR 1983, 91).